ASP (Afrikanische Schweinepest): Regelungen für Waldbesucher

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde erstmals im Juni 2025 bei einem Wildschwein im Kreis Olpe festgestellt. Inzwischen hat sich das betroffene Gebiet ausgeweitet und umfasst auch Teile des Hochsauerlandkreises.

Das gesamte Stadtgebiet Winterberg liegt aktuell innerhalb von Schutzbereichen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Sperrzone 1, Sperrzone 2 oder Monitoringgebiet).

In diesen Gebieten gelten besondere Regelungen, die auch für Besucherinnen und Besucher der Region wichtig sind.

  • Nur ausgewiesene Wege nutzen
  • Keine Dickungen oder Rückzugsbereiche von Wild betreten
  • Absperrungen und Beschilderungen beachten
  • Mit Wildwechsel muss zu jeder Zeit gerechnet werden
  • Wildtiere sind scheu, nehmen Menschen frühzeitig wahr und meiden den Kontakt.
  • Bei Tieren, die erkennbar keine Scheu zeigen, ausreichend Abstand halten und eine Sichtung beim nächsten Streckenposten melden
  • Hunde stets unter Kontrolle halten und anleinen
  • Kontakt mit Wildschweinen oder Kadavern verhindern
  • Keine Lebensmittel in der Natur entsorgen
  • Müll wieder mitnehmen oder in geschlossene Abfallbehälter geben
  • Zäune nicht beschädigen oder umgehen
  • Tore nach dem Passieren schließen
  • Um eine Verschleppung der ASP zu vermeiden, sind Fahrräder nach dem Rennen an der Bikewash-Station gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist für die am Fahrrad eingesetzten Materialien unbedenklich
  • Erde und Schlamm entfernen
  • WC-Kabinen stehen im Start-/Zielbereich zur Verfügung, bitte auf das Verrichten der Notdurft im Wald verzichten!
  • Abstand halten
  • Fundort merken
  • Hunde fernhalten

Vielen Dank für die Mithilfe zum Schutz der Region und Tierwelt!